Gemeinnütziger Kreisverband Lübeck der Gartenfreunde e.V.
                       

Sie möchten eine Kleingartenparzelle pachten?

Gerade jetzt im Frühling lockt es viele Menschen in die Natur, um sich dort sinnvoll zu betätigen, Ablenkung zu finden und sich zu erholen.

Uns erreichen derzeit sehr viele Anfragen von interessierten Bürgern, die eine Kleingartenparzelle pachten möchten.

Nachstehend geben wir Hinweise auf

-       die Wesensmerkmale eines Kleingartens,

-       den Ablauf, wie ich Kleingärtner werde,

-       die jährlichen Kosten, die auf mich zukommen

-       einige Regeln, die eine Kleingärtnergemeinschaft erfordert.


Wesensmerkmale

Das Wesensmerkmal des Kleingartens ist vor allem die kleingärtnerische Nutzung, die der sinnvollen Freizeitgestaltung und Erholung sowie der Versorgung des Pächters mit Gartenerzeugnissen dienen soll. Mindestens ein Drittel der Gartenfläche sollte dem Anbau von Obst und Gemüse vorbehalten sein.

In Lübeck bewirtschaften 26 gemeinnützige Kleingärtnervereine, die im Gemeinnützigen Kreisverband Lübeck der Gartenfreunde e.V. organisiert sind, ca.387,8 ha Gartenfläche mit ca. 8000 Mitgliedern.

Die Vereine werden ausnahmslos von ehrenamtlichen Vorständen geführt, die von den Mitgliedern gewählt werden.

Dem Abschluss eines Unterpachtvertrages über die Pacht einer Kleingartenparzelle geht stets der Erwerb der Mitgliedschaft im Kleingärtnerverein voraus.

Mitglied kann jede natürliche, geschäftsfähige Person werden, die im Stadtgebiet Lübeck ihren ersten Wohnsitz nachweisen kann.

Die Mitgliedschaft im Verein und das Pachtverhältnis mit dem Verein sind zwei getrennte Rechtsverhältnisse. Für die Mitgliedschaft ist die derzeit gültige Vereinssatzung maßgebend, für das Pachtverhältnis der Unterpachtvertrag, dessen Bestimmungen dem Bundeskleingartengesetz zu Grunde liegen.


Ablauf

Abzugebende Parzellen werden häufig über Inserate z.B.bei ebay-Kleinanzeigen angeboten. Oder Sie sind beim Spazierengehen auf eine freie Parzelle aufmerksam geworden bzw. haben sich beim Vorstand eines Vereins nach freien Parzellen erkundigt.

In jedem Fall ist es unerlässlich, die Übergabe/Übernahme nur unter Mitwirkung des Vorstands abzuwickeln.

Nur der Vorstand entscheidet, wer als Mitglied in den Verein aufgenommen wird.


Vor der Übergabe stellt der Vorstand eventuelle vertragswidrige Zustände hinsichtlich der Bebauung sowie der kleingärtnerischen Nutzung fest, die vom abgebenden Pächter zu beseitigen sind.   

Von Vorteil ist eine Wertermittlung der vorhandenen Baulichkeiten und Anpflanzungen durch ausgebildete Schätzer des Vereins, um einen Richtwert zu erhalten, der die Grundlage für eine etwaige Abstandszahlung bietet und den neuen, meist unbedarften Pächter vor überhöhten Forderungen schützt.   

Sind sich der Vorpächter und der Interessent einig geworden, erfolgt die Umschrift der Parzelle durch den Vereinsvorstand im Beisein beider Parteien.  

Der Interessent wird als Vereinsmitglied aufgenommen und schließt mit dem Verein einen unbefristeten Unterpachtvertrag ab. Darin verpachtet der Verein dem Pächter eine Kleingartenparzelle, d.h. er verpachtet das Gartenland von einer üblichen Größe von ca. 400 m²  

Die vorhandenen Baulichkeiten und Anpflanzungen übernimmt der neue Pächter vom Vorpächter, sie gehen in das Eigentum des neuen Pächters über. Das bedeutet, dass bei einer späteren Abgabe der Parzelle das Eigentum auf Verlangen des Vereins wieder entfernt werden muss, sofern kein Nachpächter vorhanden sein sollte. Auch verfallene Baulichkeiten und nicht zulässige Bepflanzungen, z.B. Waldbäume müssen ebenfalls entfernt werden.

Kosten

Der Vereinsbeitrag  

Dieser wird von der Mitgliederversammlung jeden einzelnen Vereins bestimmt und variiert daher zwischen € 40,00 bis € 100,00 jährlich.

Der Vereinsbeitrag bietet die Lebensgrundlage des Vereins und wird für die Instandhaltung und die Verwaltung der Kleingartenanlage verwendet.  

Die Pacht

Die Pacht wird an die Eigentümer der Pachtflächen weitergeleitet.

Zur Zeit beträgt die Pacht 24 Cent pro m². Hinzu kommen öffentliche Abgaben wie Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühren und Landwirtschaftskammerumlage von 1,4 Cent pro m² (2,7 Cent in zwei Vereinen) sowie eine Umlage von 0,5 Cent für ökologische Projekte in den Vereinen.  

Für eine 400 m² große Parzelle würde die jährliche Pacht € 101,60 jährlich betragen (bei 25,4 Cent).  

Die Pacht für gemeinschaftlich genutzte Flächen wie z.B. Wege, Spielplätze, Biotope, Vereinshaus, Stellplätze werden auf die Parzellen anteilig umgelegt.  

Die Aufnahme-/ Umschreibgebühr

Bei Neuaufnahme in den Verein wird eine einmalige Gebühr von durchschnittlich € 50,00 fällig.  

Der Ausgleichsbetrag für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit

In jedem Verein müssen gemeinschaftliche Aufgaben verrichtet werden, z.B. die Pflege von Grünanlagen innerhalb der Anlage, Instandhaltung von Wegen und Plätzen, Pflege und Ersatz der Umzäunung usw.  

Jedes Mitglied ist verpflichtet, an diesen Gemeinschaftsarbeiten, die je nach Verein zwischen 3 und 6 Stunden jährlich betragen können, teilzunehmen. Sollte ein Mitglied ausnahmsweise verhindert sein und keinen Ersatzmann stellen, ist ein Ausgleichsbetrag je Stunde zu zahlen, der zwischen € 10,00 und € 25,00 je Stunde beträgt.  

Nebenkosten

In Vereinen mit Wasser- und Stromanschlüssen entstehen Kosten je nach individuellem Verbrauch.

 

Zusätzliche Kosten

In vielen Vereinen besteht die Pflicht, die Laube gegen Feuer, Sturm- Hagelschäden sowie Einbruch und Diebstahl zu versichern. Die Grundversicherung beim Kleingarten-Versicherungs-Dienst (KVD)

Kostet jährlich € 35,00 (Versicherungssummen: € 10.000,00 Gebäude und € 2.000,00 Inhalt).  Höherversicherungen und Zusatzversicherungen (z.B. für Solar, Stromaggregat usw.) sind möglich.  

Manche Vereine erheben bei Übernahme einer Parzelle eine Kaution in Höhe des 1-2-fachen der jährlichen Pacht- und Beitragssumme, die bei Beendigung des Pachtverhältnisses nach ordnungsgemäßer Abnahme zurückgezahlt wird.

Weitere vereinsbezogene Kosten können anfallen, z.B. für die Benutzung der Toilettenanlagen, die Gestellung von Containern zur Entsorgung von Strauchgut, Leihgebühren für vereinseigene Geräte.


Regeln der Kleingärtnergemeinschaft

Menschen sind bekanntermaßen Individualisten. Und das ist gut so. Das Ziel des Kleingartenwesens kann jedoch nur verwirklicht werden, wenn die Kleingärtner in einer Kleingartenanlage gemeinschaftlich zusammenarbeiten, aufeinander Rücksicht nehmen, die Gesamtanlage und ihre Gärten ordnungsgemäß bewirtschaften und pflegen. Den Rahmen hierfür bietet die Gartenordnung in jedem Verein, die für jedes Mitglied bindend ist.

Hier werden u.a. Regelungen getroffen zu

-       gesetzlichen Bauvorschriften

-       Grenzabständen

-       kleingärtnerischer Nutzung der Parzelle

-       Tierhaltung

-       Umweltbewusstem Verhalten (Pflanzenschutz, Kompostierung, Spül- und Chemietoiletten)

-       Schonung der natürlichen Ressourcen

-       Ruhezeiten

-       Nutzung der gemeinschaftlichen Vereinsanlagen

Die Gartenordnung ist Bestandteil des Unterpachtvertrages und wird Ihnen mit der Vereinssatzung ausgehändigt.

Kontakt

Haben Sie Ihre Wunschparzelle gefunden, nehmen Sie bitte direkten Kontakt zum jeweiligen Vereinsvorstand auf. Kontaktdaten und Sprechzeiten finden Sie unter der Rubrik „Alle Vereine“ auf dieser Webseite.

Wir würden uns freuen, Sie demnächst im Kreise der Kleingärtner begrüßen zu dürfen und wünschen viel Spaß beim Gärtnern im Grünen!

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